Fragen und Antworten - Heilpraktikerin Psychotherapie Göttingen

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Antworten dürfen Sie gerne in den Sternen suchen, einfacher zu finden sind sie hier. Um die Nutzerfreundlichkeit und Unterschiede der Besucherbedürfnisse gleichermaßen zu zu achten, finden Sie Informationen in Form von Texten, Videos und in Kürze auch Antworten zum Anhören.
Meine Ausbildung zählt zu den derzeit modernsten und umfasst umfangreiche therapeutische Methoden. So konnte ich Klientinnen individuell und gewinnbringend begleiten.

Ob Sie selbst oder die Kasse für Sie die Therapie zahlt (und zu welchem Satz) ist für den Erfolg der Therapie zweitrangig. Erfolgreiche Therapie im Sinne von gelungener Arbeit an der eigenen Weiterentwicklung findet bei "Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen" ebenso statt, wie das Ausbleiben dieser Erfolge trotz "königlicher Entlohnung". Offenheit und Bereitschaft für persönliche Veränderungsprozesse Ihrerseits sind wesentliche und wertvolle Faktoren.
Für meine psychologisch beratende Arbeit werde ich in angemessener  und professioneller Weise bezahlt – mir ist bewusst, dass nicht jeder 80-100€ für eine Psychotherapiestunde  bezahlen kann. Daher biete ich einkommensabhängige "+ Kontingente" für einige Klientinnen pro Woche an.

Das + Kontingent erfordert:
  • freie Kapazitäten meinerseits
  • Ihre Bereitschaft, ein Grundhonorar von 40 € + (bei Paartherapie 60 € +) zu zahlen („+“ bedeutet, je nach Ihrern finanziellen Ressourcen zahlen Sie mehr).
  • Ihr Commitment für ein bestimmtes Kontingent an Stunden.

Ist das etwas für Sie? Dies können wir gerne im Erstgespräch erörtern. Für das Erstgespräch gilt:
  • Voraussetzung: Terminvereinbarung per Mail (Kontaktformular) oder telefonisch
  • Mein Angebot: Ich nehme mir eine Doppeltstunde Zeit für Ihre Fragen und Ihr Anliegen
  • Ihr Vorteil: Sie lernen mich, meine Methoden und Angebote unverbindlich kennen.
  • Kosten: 35 Euro - Die Kosten des Erstgesprächs können ggf. auf das Folgekontingent angerechnet werden.

Hinweis: Für Privatklienten als Selbstzahler: Heilbehandlungen, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit im Bereich der Humanmedizin stattfinden, sind gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei - im Gegensatz zu einem Coaching und Alexander-Technik sind dies endgültige Bruttopreise, die nicht zusätzlich mit 19% MwSt belegt sind.
Der Blick von oben:
Haben Sie sich einmal die Welt von "oben" angeschaut? "Sichtbare" Grenzen sind schwer zu erkennen. Dennoch sind sie hilfreich. Im Blick auf Coaching und Therapie ist es ähnlich. Allgemein ist Coaching eher auf Themen bezogen zu "Beruf und Persönlichkeitsentwicklung". Psychotherapie bezieht sich auf Bereiche, die im Menschen einen "seelischen Leidensdruck" entstehen lassen. Hier gibt es "Überschneidungsbereiche . Die Klassifizierung der psychischen Krankheiten nach ICD 10 legt rein rechtlich fest, wann ein Leiden den "Psychischen Erkrankungen" zugeordnet werden muss und eine "fachkompetente Behandlung" erforderlich ist. Ein geschulter Blick ist hier wertvoll. Psychologische Beratung sowie Coaching sind rechtlich nicht geschützte Begriffe bzw. Tätigkeiten. Psychotherapie hingegen ist in Deutschland staatlich geregelt, d.h. es muss eine staatliche Therapieerlaubnis als Facharzt, psychologischer Psychotherapeut, Heilpraktiker oder Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie vorliegen.

Reichen die Selbststeuerungsmöglichkeiten, die Selbststeuerungsmechanismen eines Menschen nicht mehr aus, um ein Problem zu lösen, ist Psychotherapiebedarf nötig. Beispiel:

  • Allgemeine angstauslösende Vorstellungen (Prüfungsangst, diffuse Zukunftsängste) weiten sich aus zu einer Angsterkrankung, die den Lebensraum einengen, und bei angstauslösenden Situationen findet ein Vermeidungskreislauf, anstelle adäquater Anwendung von Lösungsstrategien, statt.
  • Depressionen grenzen sich klar ab von momentaner Verstimmtheit, da bei Depressionen die Wahrnehmungen, das Denken und das soziale Verhalten des Menschen beeinflusst ist.  
  • Beim Umgang mit z.B. Alkohol treten Suchtaspekte.

Je schwerer die der "Leidensdruck" und die persönliche psychosoziale Beeinträchtigung, desto eher ist Psychotherapie anstelle von Coaching angeraten.
Klarheit hierüber kann eine Krankheits-Anamnese bringen. Liegt eine psychisch diagnostizierbare Krankheit nach ICD 10 vor, ist (schon rein rechtlich) eine Psychotherapie indiziert.
Im körperorientierten und körperintegrierten Therapie-Ansatz ist der Körper bewusst und aktiv in die Therapie einbezogen. Als Feedbackinstrument aktiv in der körperintegrierten Psychotherapie, mit Erlaubnis, den Körper des Klienten auch berühren zu dürfen, in der körperorientierten Psychotherapie. In den regulären, psychotherapeutischen Therapieverfahren ist Körperkontakt untersagt. Im Focus steht hier mehr der kognitive Ansatz z.B: "Psychoedukation" (das Verstehen, wie etwas Entsteht), die "kognitive Verhaltenstherapie" (aktive Veränderungsprozesse im "Lernen" des Menschen herbeiführen und "üben") etc.
Da Erleben ein aktiver Prozess ist, der den ganzen Menschen betrifft, ist es mir wichtig, mit meinen Methoden auch die Ganzheitlichkeit des Menschen ansprechen und berühren zu dürfen.
Übergangstherapie ist ein Angebot für Menschen, die die "Übergangszeit" bis zum Beginn eines Neuen Therapieplatzes für sich nutzen möchten. Diese Leistung wird in Niedersachsen noch nicht von den Krankenkassen finanziert. Menschen zeitnah Möglichkeiten anzubieten Symptome zu beeinflussen ist hilfreich, damit diese sich nicht im System etablieren. Wann und für wen Übergangstherapie sinnvoll ist, bespreche ich gerne mit Ihnen im Erstgespräch.
HeilpraktikerInnen für Psychotherapie haben neben umfassendem psychiatrischen Wissen hinsichtlich einer Differenzialdiagnostik (welche psychischen Krankheiten darf ich behandeln – welche nicht) in ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit der Sorgfaltspflicht zu genügen, d.h. nur Verfahren anzuwenden (wie behandele ich), die zuvor erlernt wurden, so dass "keine Gefahr für die Volksgesundheit besteht". Dafür sollten die "HeilprakteranwärterInnen", neben einer schriftlichen und mündlichen Prüfung - die vor dem zuständigen Gesundheitsamt abzulegen und zu bestehen ist -, ein "therapeutisches Verfahren" lernen und vorweisen können. Das Bestehen der Heilpraktiker-Prüfung an sich beinhaltet noch kein gelerntes, therapeutisches Verfahren. Bei entsprechender Therapie-Ausbildung ist ein Heilpraktiker eine adäquate Alternative sowie Ergänzung zu etablierten Psychotherapie Verfahren!
Ausbildungsnachweise sollten (Sie) "sich zeigen lassen" können. Vorteile, zu nicht von den Kassen finanzierten Therapieverfahren, sind eindeutig "non verbale" und "systemische" Psychotherapie Verfahren. Systemische Therapie ist Wissenschaftlich evaluiert und anerkannt!
Heilpraktiker für Psychotherapie haben (im Gegensatz zum "großen Heilpraktiker") eine "begrenzte" Zulassung für die "Psychischen Störungsbilder" nach den Leitlinien der der ICD 10, Kapitel F
(International Classification of Diseases) = Standartwerk für Ärzte und Therapeuten "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10."
Meike Dubbert
Rohnsweg 1
37085 Göttingen
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0178 350 9705
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